Zu seinen Gründungsmitgliedern gehörten
Frau Margarete Jenke-Herdikerhof, Frau Barbara von Sell und Herr Werner Höfer.
Der AaK setzt sich für das gleichberechtigte Zusammenleben der verschiedenen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden nationalen und kulturellen Gruppen ein.
Dies kann nur geschehen durch das Aufeinanderzugehen und gegenseitiges Lernen, bei gleichzeitiger Achtung und Annerkennung der jeweiligen nationalen und kulturellen Identität.
Der AaK will nicht nur Fürsprecher, sondern Partner der ausländischen Mitbürger sein. Er handelt im Sinne des Demokratieverständnisses des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Der AaK fördert insbesondere auch das ehrenamtliche Engagement ausländischer und deutscher Mitbürger.
Der Vereinsvorstand besteht aus zwölf Personen. Vorstand nach §26 BGB sind zur Zeit: